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   BGH, 07.08.1986 - 4 StR 336/86   

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https://dejure.org/1986,13256
BGH, 07.08.1986 - 4 StR 336/86 (https://dejure.org/1986,13256)
BGH, Entscheidung vom 07.08.1986 - 4 StR 336/86 (https://dejure.org/1986,13256)
BGH, Entscheidung vom 07. August 1986 - 4 StR 336/86 (https://dejure.org/1986,13256)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die tatrichterliche Begründung der Verneinung eines minder schweren Falles der räuberischen Erpressung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 07.08.1986 - 4 StR 336/86
    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98; BGH GA 1976, 303, 304; BGH NStZ 1982, 246; 1983, 119; 1986, 117).
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 133/76

    Revision wegen Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 07.08.1986 - 4 StR 336/86
    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98; BGH GA 1976, 303, 304; BGH NStZ 1982, 246; 1983, 119; 1986, 117).
  • BGH, 02.03.1982 - 1 StR 866/81

    Unzulässigkeit der Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht - Voraussetzung für

    Auszug aus BGH, 07.08.1986 - 4 StR 336/86
    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98; BGH GA 1976, 303, 304; BGH NStZ 1982, 246; 1983, 119; 1986, 117).
  • BGH, 09.12.1982 - 4 StR 653/82

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falles bei einem

    Auszug aus BGH, 07.08.1986 - 4 StR 336/86
    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98; BGH GA 1976, 303, 304; BGH NStZ 1982, 246; 1983, 119; 1986, 117).
  • BGH, 02.10.1985 - 3 StR 394/85

    Gemilderter Strafrahmen - Minder schwerer Fall - Verminderte Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 07.08.1986 - 4 StR 336/86
    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98; BGH GA 1976, 303, 304; BGH NStZ 1982, 246; 1983, 119; 1986, 117).
  • BGH, 20.12.1983 - 1 StR 802/83

    Strafbarkeit wegen versuchter Nötigung und wegen schwerer räuberischer Erpressung

    Auszug aus BGH, 07.08.1986 - 4 StR 336/86
    Die Wertung dieser Umstände als Akt der Strafzumessung war auch ihre Sache; ihre Erwägungen sind mit der Revision nur insoweit angreifbar, als sie Rechtsfehler aufweisen (BGH, Urt. vom 20. Dezember 1983 - 1 StR 802/83).
  • BGH, 25.02.1987 - 3 StR 616/86

    Revision zur Überprüfung einer Strafzumessung

    Die Strafkammer hat die insoweit erforderliche Gesamtbetrachtung (vgl. BGHSt 26, 97, 98; BGH NStZ 1982, 246; 1983, 119; 1986, 117; BGH, Urteil vom 7. August 1986 - 4 StR 336/86; Beschluß vom 25. November 1986 - 1 StR 621/86; Urteil vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 552/86) vorgenommen und dabei eingehend die bestimmenden Umstände (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) aufgeführt.
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 492/86

    Ermessen des Tatrichters im Rahmen der Strafzumessung bei Abwägung von

    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98; BGH GA 1976, 303, 304; BGH NStZ 1982, 246; 1983, 119; BGH, Urteil vom 7. August 1986 - 4 StR 336/86).
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